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   FG Saarland, 12.04.2016 - 1 KO 1432/15   

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https://dejure.org/2016,14386
FG Saarland, 12.04.2016 - 1 KO 1432/15 (https://dejure.org/2016,14386)
FG Saarland, Entscheidung vom 12.04.2016 - 1 KO 1432/15 (https://dejure.org/2016,14386)
FG Saarland, Entscheidung vom 12. April 2016 - 1 KO 1432/15 (https://dejure.org/2016,14386)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer wiederholten Kostenerinnerung gegen dieselbe Kostenrechnung im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer wiederholten Kostenerinnerung gegen dieselbe Kostenrechnung im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    GKG § 21 ; GKG § 66 Abs. 3 S. 3
    Unzulässigkeit einer wiederholten Kostenerinnerung gegen dieselbe Kostenrechnung im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unverändert begründete erneute Gerichtskosten-Erinnerung unstatthaft und gebührenpflichtig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wiederholte Kostenerinnerung gegen dieselbe Kostenrechnung wegen unrichtiger Sachbehandlung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.01.2005 - VII B 332/04

    Außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus FG Saarland, 12.04.2016 - 1 KO 1432/15
    Auch eine außerordentliche Beschwerde - wegen sog. greifbarer Gesetzeswidrigkeit - ist im Finanzrechtsstreit nicht mehr statthaft; stattdessen ist gem. § 133a FGO die fristgebundene Anhörungsrüge möglich (vgl. hierzu BFH vom 26. Januar 2005 VII B 332/04, BFH/NV 2005, 905 m.w.N.).

    Das Verfahren einer unstatthaften erneuten Kostenerinnerung ist nicht nach § 66 Abs. 8 GKG gerichtsgebührenfrei (BFH vom 26. Januar 2005 VII B 332/04, BFH/NV 2005, 905; FG Hamburg vom 7. November 2014 3 KO 270/14, EFG 2015, 508).

  • FG Hamburg, 07.11.2014 - 3 KO 270/14

    Gerichtskostengesetz: Gerichtskosten-Erinnerung

    Auszug aus FG Saarland, 12.04.2016 - 1 KO 1432/15
    Eine wiederholte Kostenerinnerung gegen dieselbe Kostenrechnung ist hingegen dann unzulässig, wenn der Erinnerungsführer dasselbe Ziel - etwa die Aufhebung der Gerichtskostenrechnung wegen unrichtiger Sachbehandlung gem. § 21 GKG, wie vorliegend - weiterverfolgt (vgl. auch FG Hamburg vom 7. November 2014 3 KO 270/14, EFG 2015, 508).

    Das Verfahren einer unstatthaften erneuten Kostenerinnerung ist nicht nach § 66 Abs. 8 GKG gerichtsgebührenfrei (BFH vom 26. Januar 2005 VII B 332/04, BFH/NV 2005, 905; FG Hamburg vom 7. November 2014 3 KO 270/14, EFG 2015, 508).

  • OLG Köln, 31.05.2013 - 17 W 34/13

    Entscheidung über die Niederschlagung der durch die Einlegung der Berufung bei

    Auszug aus FG Saarland, 12.04.2016 - 1 KO 1432/15
    Würde man eine erneute Erinnerung zulassen, obwohl das Gericht bereits mit unanfechtbarem Beschluss über eine frühere Erinnerung entschieden hat, wäre dies systemwidrig; denn es bestünde - ungeachtet der Frage der formellen und materiellen Rechtskraft eines die erste Erinnerung zurückweisenden Beschlusses - die zu vermeidende Gefahr sich widersprechender gleichrangiger Gerichtsentscheidungen (vgl. OLG Köln vom 31. Mai 2013 I 17 W 34/13, JurBüro 2013, 594).
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