Rechtsprechung
FG Saarland, 12.04.2016 - 1 KO 1432/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzulässigkeit einer wiederholten Kostenerinnerung gegen dieselbe Kostenrechnung im finanzgerichtlichen Verfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit einer wiederholten Kostenerinnerung gegen dieselbe Kostenrechnung im finanzgerichtlichen Verfahren
- rechtsportal.de
GKG § 21 ; GKG § 66 Abs. 3 S. 3
Unzulässigkeit einer wiederholten Kostenerinnerung gegen dieselbe Kostenrechnung im finanzgerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Unverändert begründete erneute Gerichtskosten-Erinnerung unstatthaft und gebührenpflichtig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Wiederholte Kostenerinnerung gegen dieselbe Kostenrechnung wegen unrichtiger Sachbehandlung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 26.01.2005 - VII B 332/04
Außerordentliche Beschwerde
Auszug aus FG Saarland, 12.04.2016 - 1 KO 1432/15
Auch eine außerordentliche Beschwerde - wegen sog. greifbarer Gesetzeswidrigkeit - ist im Finanzrechtsstreit nicht mehr statthaft; stattdessen ist gem. § 133a FGO die fristgebundene Anhörungsrüge möglich (vgl. hierzu BFH vom 26. Januar 2005 VII B 332/04, BFH/NV 2005, 905 m.w.N.).Das Verfahren einer unstatthaften erneuten Kostenerinnerung ist nicht nach § 66 Abs. 8 GKG gerichtsgebührenfrei (BFH vom 26. Januar 2005 VII B 332/04, BFH/NV 2005, 905; FG Hamburg vom 7. November 2014 3 KO 270/14, EFG 2015, 508).
- FG Hamburg, 07.11.2014 - 3 KO 270/14
Gerichtskostengesetz: Gerichtskosten-Erinnerung
Auszug aus FG Saarland, 12.04.2016 - 1 KO 1432/15
Eine wiederholte Kostenerinnerung gegen dieselbe Kostenrechnung ist hingegen dann unzulässig, wenn der Erinnerungsführer dasselbe Ziel - etwa die Aufhebung der Gerichtskostenrechnung wegen unrichtiger Sachbehandlung gem. § 21 GKG, wie vorliegend - weiterverfolgt (vgl. auch FG Hamburg vom 7. November 2014 3 KO 270/14, EFG 2015, 508).Das Verfahren einer unstatthaften erneuten Kostenerinnerung ist nicht nach § 66 Abs. 8 GKG gerichtsgebührenfrei (…BFH vom 26. Januar 2005 VII B 332/04, BFH/NV 2005, 905; FG Hamburg vom 7. November 2014 3 KO 270/14, EFG 2015, 508).
- OLG Köln, 31.05.2013 - 17 W 34/13
Entscheidung über die Niederschlagung der durch die Einlegung der Berufung bei …
Auszug aus FG Saarland, 12.04.2016 - 1 KO 1432/15
Würde man eine erneute Erinnerung zulassen, obwohl das Gericht bereits mit unanfechtbarem Beschluss über eine frühere Erinnerung entschieden hat, wäre dies systemwidrig; denn es bestünde - ungeachtet der Frage der formellen und materiellen Rechtskraft eines die erste Erinnerung zurückweisenden Beschlusses - die zu vermeidende Gefahr sich widersprechender gleichrangiger Gerichtsentscheidungen (vgl. OLG Köln vom 31. Mai 2013 I 17 W 34/13, JurBüro 2013, 594).